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Hausordnung

Herzlich willkommen im Kulturzentrum zakk. Wir setzen auf rücksichts- und respektvollen Umgang miteinander. Um Unklarheiten zu beseitigen und um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir dazu einige Regeln formuliert. Bitte wenden Sie sich an unser Personal, wenn Sie Fragen haben.

Das Kulturzentrum zakk wird von der gemeinnützigen zakk GmbH betrieben. Die Hausordnung gilt für das gesamte Kulturzentrum, das zugehörige Außengelände sowie ggf. zugemietete Räumlichkeiten. Sie gilt für alle Personen, die das Kulturzentrum oder das Gelände betreten oder sich dort aufhalten. Mit dem Betreten wird die Hausordnung akzeptiert.

Das Hausrecht üben der Betreiber und beauftragte Dritte (Veranstalter) aus. Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt zum Gelände für Besucher*innen, Aussteller*innen und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, so z.B. den Zutritt nur gegen Vorlage eines Ausweises und einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren.

Im zakk gilt das Jugendschutzgesetz. zakk ist als Träger der Jugendhilfe anerkannt. Sind die Veranstaltungen nicht speziell für Kinder und Jugendliche ausgewiesen, dann ist vor der Vollendung des 14. Lebensjahres die Begleitung eines Erwachsenen notwendig. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr an haben wie Erwachsene Zutritt. Veranstaltungsbezogene Sonderregelungen bleiben unberührt, z. B. gilt für Discos generell ein Mindestalter von 18 Jahren.

Mitarbeiter*innen des Betreibers/Veranstalters und das von ihm beauftragte Einlasspersonal sind berechtigt, Kartenkontrollen auf dem Gelände durchzuführen. Personen, die ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden oder sich in sonstiger Weise unberechtigt in der Halle oder auf dem Gelände aufhalten, haben unverzüglich das Gelände zu verlassen.

Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher*innen, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besucher*innen führen können, durch das Einlasspersonal nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher*innen auf Erstattung des Eintrittgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.

Personen, die erkennbar stark alkoholisiert sind oder unter Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Geländes verwiesen.

Alle Einrichtungen des Kulturzentrums zakk sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jede Person so zu verhalten, dass keine andere geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

Im gesamten zakk besteht Rauchverbot.

Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers verstößt, ist zu unterlassen, insbesondere:

  • jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich –
  • Tätigkeiten, die den satzungsgemäßen Zielen des Kulturzentrum zakk widersprechen oder diesen bewusst entgegen wirken wollen
  • das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw., das Anbringen von Aufklebern aller Art
  • das Mitnehmen von Tieren; Ausnahmen: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde, Diensthunde;
  • die Verunreinigung der Räumlichkeiten oder des Freigeländes sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden;

      Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können;
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichen oder splitternden Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
  • mitgebrachte Getränke und Speisen;
  • rassistisches, fremdenfeindliches und sexistisches Infomaterial;
  • Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).

Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos bei Musikveranstaltungen durch Schallpegel empfehlen wir die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Unser Thekenpersonal hält gerne für Sie Gehörschutzstöpsel bereit.

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. persönlichen Besitz, Wertsachen oder die sich daraus ergebenden Folgeschäden, an der Garderobe abgegebene Kleidung ist bis zu einem Höchstbetrag von € 500,– gegen Verlust versichert.

Hausverbote, die durch den Betreiber ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die im zakk durchgeführt werden. Über die Aufhebung eines Hausverbots entscheidet der Betreiber auf Antrag nach billigem Ermessen.

Falls Sie sich durch das zakk-Personal oder beauftragte Dritte ungerecht behandelt fühlen, dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des Kulturzentrums zakk. Telefonisch: 0211. 97 300-10 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Düsseldorf, im Juli 2016